Entsprechen Fliesen in der Küche oder im Bad nicht mehr dem persönlichen Geschmack oder sehen nach einigen Jahren abgenutzt aus, können sie von Experten gegen neue Fliesen oder Platten ausgetauscht werden. Welche Verfahren dazu angewendet werden, erfahren Sie hier auf Fliesenleger.net
Fliesen können aus den unterschiedlichsten Gründen ausgetauscht werden, beispielsweise wenn diese beschädigt sind oder nicht mehr richtig auf dem Untergrund halten, die Abdichtung oder die Fugen erneuert werden müssen oder das Design des Badezimmers schlichtweg modernisiert werden soll. Auch die komplette Renovierung des Bads macht es nötig, sich über das Wechseln des Fliesenbelages Gedanken zu machen. Entgegen der allgemeinen Annahme, dass beim Renovieren des Bads der alte Fliesenspiegel nur vollständig abgeschlagen und ersetzt werden kann, besteht auch die Möglichkeit, die Fliesen zu überkleben, zu streichen oder zu verkleiden oder aber nur einzelne beschädigte Fliesen auszutauschen.
So werden einzelne Fliesen ausgetauscht
Vor allem in Wohnhäusern aus der Nachkriegszeit finden sich oft noch Wandfliesen in Ochsenrot oder Altrosa und Schwarz, und auch Keramikplatten aus den 70er Jahren treffen mit ihren beigefarbenen Motivfliesen im Blümchen- und Kaffeemühlendesign nicht immer den persönlichen Geschmack der Nachmieter oder Käufer. Selbst wenn der Retro-Look wieder zum Wohntrend gemacht wird, entsteht oft der Wunsch, die Fliesen auszutauschen.
Sollen nur einzelne Fliesen durch neue ersetzt werden, wird zuerst die Fugenmasse rund um die schadhafte Fliese entfernt, damit die Nachbarfliesen beim Schlagen des Loches in der Mitte keine Schäden davon tragen. Mit einem Hammer und einem Meißel wird nun die Fliese vom Loch aus vorsichtig von innen nach außen abgeschlagen. Mit einer Zahnspachtel wird anschließend Dispersionskleber aufgetragen und die neue Fliese eingesetzt.
Der Kleber benötigt ungefähr 24 Stunden, bis er trocken ist. Mit einem feuchten Schwamm kann die Fliese gesäubert werden. Bei stark wasserbelasteten Flächen wie der Duschdecke über der Badewanne empfiehlt es sich zudem, eine Badabdichtung vorzunehmen, um die Flächen vor Schimmelbefall zu schützen. In Kombination mit einem hochflexiblen Fliesenkleber werden Ihre Flächen zu 100% wasserdicht gemacht.
Beachten Sie die Mietvereinbarungen
Ist eine Fliese bei Einzug in die neue Mietwohnung / Miethaus beschädigt, ist es die Pflicht des Vermieters, diese durch eine neue Fliese auszutauschen. Werden vom Mieter Wohnräume komplett neu verfliest, hat der Vermieter das Recht, den Rückbau zum ursprünglichen Aussehen der Wohnung zu verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Vermieter vor Einzug des Mieters im Mietvertrag festgehalten hat, dass er auf einen Rückbau oder die Beseitigung der Einbauten verzichtet. Handelt es sich bei der Umgestaltung der Wohnräume seitens des Mieters um eine Wertsteigerung des Objekts oder übernimmt der Nachmieter die neuen Einbauten, müssen diese bei Auszug nicht entfernt werden.
In einigen Fällen kann der Mieter, welcher die Umbauarbeiten durchgeführt hat, bei Auszug auf eine Entschädigungszahlung bestehen. Die Zahlung kann geltend gemacht werden, wenn der Vermieter die Einbauten behalten will, da diese zum Beispiel den Wert des Objektes am Wohnmarkt steigern oder die Einbauten notwendig waren, um das Wohnen in den Räumlichkeiten überhaupt erst möglich zu machen. Die Höhe der Entschädigungszahlung kann allerdings erst dann berechnet werden, wenn das Mietobjekt auch tatsächlich weitervermietet wurde, da sich der Preis an der Steigerung des Mietwerts orientiert.
Fazit