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Fliesenpflege und -sanierung

Dusche renovieren: Mieterrechte & Gestaltungsmöglichkeiten

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Zuletzt aktualisiert: 05. November 2019
Lesedauer: 4 Minuten

Um ein Badezimmer zu modernisieren, muss nicht immer der ganze Raum umgestaltet werden. Oft genügt die Renovierung Ihrer Dusche, um ein neues, behagliches Wohngefühl im Badezimmer zu erzielen. Welche Rechte Sie als Mieter haben und welche Möglichkeiten zur Wandverkleidung bestehen, erfahren Sie hier auf Fliesenleger.net.

Entspricht das Design Ihres Badezimmers nicht mehr dem aktuellen Zeitgeist, ist abgenutzt oder von Schimmel befallen, bedeutet das nicht immer gleich, dass das komplette Bad renoviert werden muss. Beim Renovieren Ihrer Dusche müssen Sie allerdings auf bestehende Vereinbarungen im Mietvertrag achten und die Verfugung bei Bedarf fachgemäß umsetzen beziehungsweise umsetzen lassen, um eventuelle Bauschäden zu vermeiden.

Diese Rechte haben Sie bei der Renovierung Ihrer Dusche

Bevor Sie Ihre Dusche renovieren können, muss auf die entsprechenden Klauseln im Mietvertrag geachtet werden. Grundsätzlich ist das Bohren von Dübellöchern im Badezimmer vom Mietrecht her nicht verboten. Selbst wenn das Bad mit seiner vollständigen Ausstattung schon vor Einzug des Mieters in der Wohnung gewesen ist, darf der Mieter hier eine hohe Zahl an Dübellöcher bohren, um beispielsweise Spiegel, Lampen, Handtuchhalter, Zahnputzgläser oder Duschstangen zu montieren. Werden im Zuge der Renovierungsarbeiten an der Dusche Nägel und Haken in die Fliesen oder Kacheln geschlagen, stellt dieses im verkehrsüblichen Rahmen keinen Vertragsbruch dar. Bei Auszug aus der Mietswohnung müssen die Spuren der Renovierung vom Mieter auch nicht wieder beseitigt werden. Eine Ausnahme stellt hier die Klausel „Durchführung von Schönheitsreparaturen“ oder „Endrenovierung“ dar, welche den Mieter bei Auszug dazu verpflichtet, die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

Achtung:
Sind Sie bei Mietvertragsende zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, die ursprünglichen Fliesen im Handel jedoch nicht mehr verfügbar, müssen Sie finanziell für den neuen Belag aufkommen. Bei Fragen oder Uneinigkeiten zwischen Mieter und Vermieter empfehlen wir, sich an den Deutschen Mieterbund zu wenden.

Wandverkleidungen im Duschbereich

Mit der Wandverkleidung wird die farbliche Optik Ihres Bads bestimmt, weswegen gut überlegt werden soll, welche Materialien zum Einsatz gebracht werden.

  • Glaspaneele stellen eine dekorative Alternative zu den klassischen Fliesen dar und punkten durch ihre Farbvielfalt und Wasser Beständigkeit.
  • Acryl-Platten sind beim Dusche renovieren hingegen eine kostengünstige sowie effektive Variante da sie mit ihrer glasähnlichen Optik mit Tiefenwirkung optimale Oberflächeneigenschaften aufweisen und Kalk, Schmutz und Seifenreste nicht haften bleiben können. Auch die Pflege der Acryl Platten erweist sich als sehr einfach, da diese lediglich mit einem feuchten Tuch abgewischt werden müssen. Die Platten müssen nicht verfugt werden und werden stattdessen mit Aluminium-Profilen in alusilbermatt oder Chrom Optik verarbeitet. Die Platten werden in verschiedenen Farben angeboten, wodurch die Vorlieben jedes Einzelnen berücksichtigt werden können.
UNSER TIPP:
Möchten Sie die Fliesen beim Renovieren Ihrer Dusche beibehalten, die Optik jedoch ohne großen Aufwand ändern, können alten Fliesen auch überklebt oder mit Fliesenlack gestrichen werden.

Vermeiden von Bauschäden

Durch undichte Fugen können im Spritzwasserbereich erhebliche Feuchtigkeitsschäden entstehen, weswegen beim Renovieren der Dusche die stark wasserbelasteten Wandabschnitte zuverlässig abgedichtet werden müssen. Die Badabdichtung wird normalerweise 30cm oberhalb der Dusche angebracht und mit eingearbeiteten Gewebe-Manschetten verarbeitet. Abdichtungen können auf Wänden aus Beton, Putz, Gipswandbauplatten und Porenbetonbauplatten angebracht werden sowie im Bodenbereich auf Beton, Zement-, Fließ- und Gussasphaltestrichen.

Um Bauschäden vorzubeugen und somit die Bildung von Schimmel zu vermeiden, sollten Sie die Renovierung Ihrer Dusche von einem Experten durchführen lassen. Fliesenleger.net unterstützt Sie bei der Suche nach einem Profi in Ihrer Nähe, der Ihnen gerne ein Angebot für Ihr Bauvorhaben erstellt.

Fazit

Bevor Sie die Dusche renovieren, sollten die Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag beachtet werden: Wurden bei Auszug keine Schönheitsreparaturen oder Endrenovierungen geregelt, dürfen Sie Ihr Bad umgestalten, ohne die Änderungen bei Auszug wieder rückgängig machen zu müssen. Die Wandverkleidung in Ihrer Dusche kann durch Acryl-Platten mit wenig Aufwand dekorativ realisiert werden und ist zudem sehr pflegeleicht. Um Bauschäden zu vermeiden, lassen Sie die Bauarbeiten von einem Profi durchführen und sich eine Garantiebescheinigung ausstellen.