Obwohl der Meister-Brief seit der Handwerks-Novelle vom 1. Januar 2004 nicht mehr notwendig ist, um Herr über den eigenen Betrieb zu werden, hat es für Gesellen bis heute zahlreiche Vorteile, ihren Meister zu machen.
Durch die Dreifachqualifizierung als Fachmann, Ausbilder und Unternehmer wird Meistern von Kunden- und Kollegenseite großes Vertrauen entgegengebracht. Als Fliesenlegermeister hantiert man nicht mehr nur mit Naturstein, Marmor, Fliesenspiegeln und Glasmosaiken, sondern nimmt neue Verfahrens-, Informations-, und Kommunikationstechniken in die eigenen Arbeitsabläufe bzw. Leistungsangebote auf und lässt diese umsetzen. Bevor es jedoch so weit ist und der Geselle die Meister-Urkunde in Händen halten kann, klafft meist eine enorme Finanzierungslücke.
Der Weg zum Meister über das Meister-Bafoeg
An dieser Stelle kommt das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, das sogenannte „Meister-Bafoeg“ zum Tragen (genauere Informationen hierzu gibt es hier).
Es begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Über Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, sind die Unterlagen des Meister-Bafög-Antrages an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Die Unterstützung mit Unterhaltsbeiträgen und Kinderbetreuungszuschlägen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Das Meister-Bafoeg sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Das Meister-Studium
Durch die Meister-Weiterbildung stehen Fliesenlegern zahlreiche Wege offen: Nicht nur im Handwerk, sondern auch in der Industrie, der Wirtschaft und in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Dienstes werden Fachkräfte gesucht. Sie haben in fast jedem Bundesland die Möglichkeit, auch ohne Abitur ein Hochschulstudium ihrer Wahl aufzunehmen. Zum Teil kann man sich Leistungen aus dem Berufsleben auch auf das Studium anrechnen lassen.